Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO 1996 mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Der Anzeige sind zumindest eine Skizze und Beschreibung in zweifacher Ausführung anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorhabens ausreichen.

Zuständig