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Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab

ID Austria Logo

Die ID Austria ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten. Sie ist somit Ihr Schlüssel zu den e-Government Anwendungen und stellt eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur dar. Der reguläre Betrieb der ID Austria startet am 5. Dezember 2023. Der Parallelbetrieb von ID Austria und Handy-Signatur endet somit am 4. Dezember 2023. Bis zu diesem Termin können noch neue Handy-Signaturen ausgestellt werden.

Die Marktgemeinde Göllersdorf kann keine Registrierungen von ID Austria durchführen! Die nächstgelegenste Registrierungsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn.

Umstieg auf ID Austria

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und man wird bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 auf den Online-Prozess zur Umstellung weitergeleitet, sofern der Umstieg bis dahin noch nicht selbst online gemacht wurde.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. 
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang zur BH Hollabrunn erforderlich.


ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt haben, gilt die Restzeit der fünfjährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats und es werden die Anmeldedaten übernommen. Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden! (d.h. nach Ablauf der restlichen Laufzeit ist ein Behördengang zur BH Hollabrunn zur Registrierung einer ID Austria mit Vollfunktion notwendig)

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb/umstieg-auf-id-austria-basisfunktion.html

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese während der Gültigkeit direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden).

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt. Für die Authentifizierung der ID Austria in der App „digitales Amt“ muss das Handy entweder Face-ID oder Fingerprint unterstützen.

Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/registrierung-durch-vereinfachten-umstieg.html


Wie kann die Gültigkeit der ID Austria verlängert werden?

  • Eine ID Austria mit Vollfunktion von österreichischen Staatsangehörigen kann online verlängert werden unter https://www.oe.gv.at/u/id-austria-verlaengern.
  • Eine ID Austria mit Basisfunktion kann jedoch nicht verlängert werden. Hierzu muss eine Registrierungsbehörde (BH Hollabrunn) persönlich aufgesucht und eine ID Austria mit Vollfunktion ausgestellt werden.
  • Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria nicht online verlängern. Hier ist der Besuch einer Landespolizeidirektion notwendig, um eine neue ID Austria zu registrieren.

14.11.2023