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Grabstelle Erneuerungsgebühren

Zuständig

Die Erneuerungsgebühren für weitere 10 Jahre bei Grabstellen werden mit dem gleichen Betrag wie die Grabstellengebühren festgesetzt.
Für Gruften wird die Erneuerungsgebühr (für die Erneuerung des Benützungsrechtes auf weitere 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Grabstellengebühr
Kindergrab bis 10 J.€ 65,-- /10 J.
Erdgrab für 2 Leichen / 4 Urnen€ 155,-- /10 J.
Erdgrab für 4 Leichen / 8 Urnen€ 305,-- /10 J.


Gruft für 3 Leichen / 4 Urnen€ 1.085,-- /30 J.
Gruft für 3 Leichen / 4 Urnen (Mittelweg)€ 1.380,-- /30 J.


Gruft für 6 Leichen / 8 Urnen€ 1.600,-- /30 J.
Gruft für 6 Leichen / 8 Urnen (Mittelweg)€ 1.900,-- /30 J.


Urnennische bis zu 4 Urnen€ 1.500,-- /10 J. (erstmalig)
          bei Verlängerung um weitere 10 Jahre        € 1.000,-- /10 J.