Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > News

Göllersdorfer Einkaufsgutschein

Göllersdorfer Einkaufsgutschein

Mit dem Göllersdorfer Einkaufsgutschein können Sie einkaufen und sich gastronomisch verwöhnen lassen. Der Göllersdorfer Einkaufsgutschein bewegt – er ist die Geschenksidee, die fast jeden Wunsch erfüllt.

Für viele Anlässe ist der Göllersdorfer Einkaufsgutschein ein Präsent, das dem Beschenkten Freude macht: Weihnachten, Ostern, Muttertag, Geburtstage, Hochzeiten, Geburten, Taufen, etc.

Wo kann ich diese Gutscheine einlösen? 

Bei derzeit 20 regionalen Betrieben. Die Wertschöpfung bleibt somit in unserer Gemeinde.
Mit einem Klick erfahren Sie hier, wo Sie den Göllersdorfer Einkaufsgutschein einlösen können...

Erhalte ich jeden Gutschein-Wert? 

Den Göllersdorfer Einkaufsgutschein erhalten Sie zu jeweils EUR 10,00 im Kuvert und der Liste der Betriebe, die ihn entgegennehmen.

Wo erhalte ich den/die Gutschein/e gegen Barzahlung?

Am Gemeindeamt Göllersdorf ( Montag bis Freitag: 8:00 -12:30 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13:30 – 15:00 Uhr und Dienstag von 16:00 – 19:00 Uhr)

Was gibt es über den Einkaufsgutschein noch zu sagen:

1.      Der Einkaufsgutschein ist übertragbar an Dritte.

2.      Der Einkaufsgutschein kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden.

3.      Ein einzelner Gutschein ist nicht für mehrere Unternehmen verwendbar.

4.      Der Einkaufsgutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird

         der Einkaufsgutschein nicht ersetzt.

5.      Jede Nachahmung wird gesetzlich verfolgt.

Datei herunterladen (60 KB) - .PDF

05.04.2019