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Grabstellengebühren

Zuständig

Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30 Jahre erstmalig bei Gruften mit der Möglichkeit der Erneuerung wie bei den übrigen Grabstellen) betragen:

Grabstellengebühr
Kindergrab bis 10 J.€ 65,-- /10 J.
Erdgrab für 2 Leichen / 4 Urnen€ 155,-- /10 J.
Erdgrab für 4 Leichen / 8 Urnen€ 305,-- /10 J.


Gruft für 3 Leichen / 4 Urnen€ 1.085,-- /30 J.
Gruft für 3 Leichen / 4 Urnen (Mittelweg)€ 1.380,-- /30 J.


Gruft für 6 Leichen / 8 Urnen€ 1.600,-- /30 J.
Gruft für 6 Leichen / 8 Urnen (Mittelweg)€ 1.900,-- /30 J.


Urnennische bis zu 4 Urnen€ 1.500,-- /10 J. (erstmalig)
          bei Verlängerung um weitere 10 Jahre        € 1.000,-- /10 J.