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Inbetriebnahme des neuen Kühlhauses in Hollabrunn

Kühlhaus_Hollabrunn_Tierkörperbeseitigung

Hollabrunn, 23.10.2025

Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft in Hollabrunn freut sich, die Inbetriebnahme des neuen Kühlhauses vor dem Wertstoffzentrum in Hollabrunn bekannt zu geben. Diese Einrichtung steht der Bevölkerung ab sofort zur Verfügung und soll eine sichere und umweltgerechte Entsorgung tierischer Abfälle gewährleisten.

Jederzeit zugänglich per Telefonanruf

Das Kühlhaus ist rund um die Uhr zugänglich. Im Eingangsbereich befindet sich eine Tafel mit einer Telefonnummer. Sie rufen diese Nummer an und wenn ein „Klick“ ertönt öffnet sich die Türe.

Videoüberwachung und Sicherheit

Das Kühlhaus ist vollständig videoüberwacht, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Jede Form von Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht, um die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtung sicherzustellen.

Zweck der Einrichtung

Die neue Einrichtung dient der Entsorgung von:

  • Toten Heimtieren wie Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen (bis 35 kg).
  • Tierischen Abfällen aus Haushalten wie tiefgefrorenes Fleisch (ohne Verpackung).
  • Toten, verunfallten Wildtieren, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist.

Diese spezifische Zweckbestimmung stellt sicher, dass das Kühlhaus nur für die vorgesehenen Materialien genutzt wird und eine umweltgerechte Entsorgung erfolgt.

Verbotene Materialien

Der Einwurf anderer Materialien wie Plastik, Papier oder Metalle ist aus Verarbeitungsgründen strikt verboten. Ausgenommen sind Säcke auf Stärkebasis, die der hygienischen Verwahrung und Anlieferung der tierischen Materialien zur Sammelstelle dienen. Diese speziellen Säcke sind biologisch abbaubar und unterstützen die umweltfreundliche Entsorgung.

Verhaltensregeln und Vorschriften

Es ist strengstens untersagt, tierische Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter bzw. der Sammelstelle abzulegen. Dies dient sowohl der Hygiene als auch der Vermeidung von Umweltverschmutzung. Die ordnungsgemäße Nutzung der Sammelstelle wird regelmäßig überprüft, und Verstöße werden konsequent geahndet.

Beseitigungsnachweis und gewerbliche Abfälle

Tierische Materialien, für deren ordnungsgemäße Beseitigung ein Beseitigungsnachweis erforderlich ist (wie landwirtschaftliche Nutztiere oder gewerbliche Schlacht- und Fleischverarbeitungsabfälle), dürfen nicht im Kühlhaus entsorgt werden. Diese Abfälle müssen über die entsprechenden fachgerechten Entsorgungswege beseitigt werden.

Spezielle Regelung für erlegtes Wild

Für die entgeltliche Ablieferung von erlegtem Wild ist ausschließlich die Verwendung der vom NÖ Landesjagdverband käuflich zu erwerbenden, speziell gekennzeichneten, verrottbaren Säcke („Wildsack“) zulässig. Diese Säcke können beim NÖ Landesjagdverband erworben werden (Infos unter Tel. 01/4051636-0 oder www.noejagdverband.at).

Sauberkeit

Das Waschbecken dient zur Reinigung der Hände, nicht für mitgebrachte Behälter. Entfernen Sie verursachte Verunreinigungen selber, ansonsten werden Reinigungsentgelte verrechnet.

Unterstützung und Informationen

Für weitere Informationen zur Nutzung des Kühlhauses steht das Team des Abfallverbandes Hollabrunn gerne zur Verfügung. Es ist unser Anliegen, Ihnen die Entsorgung tierischer Abfälle so einfach und sicher wie möglich zu gestalten.

KühlhausHL-Tierkörperbeseitigung


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Znaimerstraße 59 2020 Hollabrunn, 02952/5373-0, abfallberatung@gvhollabrunn.at, www.abfallverband.at/hollabrunn

24.10.2025