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Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Aushängezeitraum: 26.11.2024

Kundmachung der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle des Landes NÖ:

Kundmachung für Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko

Gesamte Vogelgesundheitsverordnung, Fassung vom 21.11.2024:

VGV_Fassung_vom_21.11.2024.pdf herunterladen (0.14 MB)

Datei herunterladen (Kundmachung_zur_Festlegung_eines_HPAI_Risikogebietes.pdf) (204 KB) - .PDF

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