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Verordnung - BH Hollabrunn - Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern im Verwaltungsbezirk Hollabrunn

Aushängezeitraum: 08.07.2024

Verordnungsblatt (1 019 KB) - .PDF

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